| Was ändert sich mit der Liberalisierung für den Kunden? Was ist neu?
Mit der Öffnung des Strommarktes im April 1998 hat jeder Stromkunde das Recht, sich seinen Stromanbieter selbst auszuwählen. Das über 60-jährige Monopol der großen Stromkonzerne wurde aufgehoben. Endkunden können sich damit von ihrem bisherigen Stromversorger lösen und kündigen. Damit kann sich der Kunde z. B. auch für eine ökologisch verträgliche und atomstromfreie Stromversorgung entscheiden.
Wie einfach ist es zu wechseln, was muss ich tun?
Sehr einfach. Wenn Sie z. B. zu uns wechseln wollen, kündigen wir für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorgungsunternehmen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind sie übergangslos Kunde von LichtBlick. Wechselgebühren fallen keine an.
Fällt der Strom dann öfter aus?
Nein, die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung weiter gegeben. Dafür bleibt nämlich der sog. Netzbetreiber zuständig, der diese Leistung seit Jahrzehnten garantiert.
Was ist umweltfreundlich erzeugter Strom?
Umweltfreundlich erzeugt ist der Strom dann, wenn er entweder besonders effizient oder regenerativ erzeugt wird. Besonders effizient, d. h. energiesparend, wird Strom in sog. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgasbasis erzeugt. Regenerativ erzeugter Strom stammt aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder Solarenergie. Umweltfreundlich erzeugter Strom ist zudem atomstrom- und kohlefrei.
Wie kommt der Strom in meine Steckdose?
Wie bisher über das bestehende Stromnetz. Er wird vom Kraftwerk über Leitungen und Kabel in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt man Durchleitung oder besser Netzzugang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, dafür ihre Leitungen und Anlagen zur Verfügung zu stellen. Wir bezahlen für die Nutzung der Stromnetze die in unserem Preis bereits enthaltene Netznutzungsgebühr.
Warum sollte ich umweltfreundlich erzeugten Strom kaufen?
Umweltfreundlich erzeugter Strom reduziert die Umweltbelastung gegenüber konventionell erzeugtem Strom erheblich. So werden die klimarelevanten Kohlendioxidemissionen pro Kilowattstunde bei gleichzeitigem Verzicht auf die Atomkraft (!) bei LichtBlick um mindestens zwei Drittel reduziert. Je mehr Menschen nach derartigem Strom verlangen, desto schneller und kostengünstiger gelingt der Eintritt in ein neues, umweltfreundliches Energiezeitalter.
Wer garantiert mir, daß LichtBlick den Strom auch wirklich nur aus umweltfreundlichen Anlagen einkauft?
LichtBlick läßt seine Kriterien zur Beschaffung seines Stroms und zur Versorgung seiner Kunden in regelmäßigen Abständen vom TÜV zertifizieren und veröffentlicht die Ergebnisse.
Woher bezieht LichtBlick seinen Strom?
Ausschließlich zu mindestens 50% aus regenerativen Energiequellen wie z. B. Wasserkraft, Biomasse bzw. Windkraft und zu höchstens 50% aus Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplung. Die durch die Erzeugung von LichtBlick-Strom entstehenden spezifischen klimaschädlichen CO2-Emissionen sind um mindestens 2/3 geringer als die bundesdeutschen Kraftwerkparks.
Was unterscheidet LichtBlick von der Konkurrenz bzw. warum ist LichtBlick besser?
Im Unterschied zu beispielsweise den großen Versorgern verzichtet LichtBlick vollständig auf Strom aus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken. Trotzdem ist LichtBlick-Strom wettbewerbsfähig gegenüber Ihrem bisherigen Energieversorger und in der Regel erheblich günstiger als andere Ökostrom-Anbieter. Zudem verzichtet LichtBlick auf den sog. Öko-Aufschlag.
Kostet mich der Wechsel zu LichtBlick etwas?
Nein, wir berechnen keinerlei Wechselgebühren an Sie.
Was passiert mit den Abschlägen, die ich bereits im Rahmen meines alten Vertragsverhältnisses geleistet habe?
Ihre Abschläge werden Ihnen mit der Abschlußrechnung Ihres bisherigen Versorgers gutgeschrieben.
Kann ich sicher sein, daß der Strom beim Wechsel zu LichtBlick nicht ausfällt?
Ja! Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Die Kündigungsfrist beträgt bei LichtBlick vier Wochen zum Monatsende, erstmals nach Ablauf von drei Monaten.
Muß man eine Mindestverbrauchsmenge Strom abnehmen?
Nein. Sie bezahlen nur den Strom, den Sie verbraucht haben.
Ich habe einen Zwei-Tarif-Zähler. Kann ich dann auch von LichtBlick Strom beziehen?
Ja. Wir machen jedoch keinen preislichen Unterschied, ob Sie Ihren Strom am Tage oder in der Nacht verbrauchen.
Muss ich zum Wechsel-Termin meinen Stromzähler ablesen?
Nein, nur auf Aufforderung Ihres Netzbetreibers, der jedoch im Normalfall auf eigene Kosten bei Ihnen den Zähler abliest. Sie könen den Zählerstand selbstverständlich zur Sicherheit persönlich notieren.
Bekomme ich künftig eine oder mehrere Stromrechnungen und von wem?
Wenn Sie zu LichtBlick wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine Stromrechnung, und zwar von uns.
Wann bekomme ich meine erste Rechnung?
Sobald Ihr Zähler zum ersten mal nach dem Wechsel zu uns abgelesen wird, spätestens nach ca. einem Jahr. Abschlagszahlungen leisten Sie einmal monatlich.
Was mache ich, wenn ich umziehe?
Bitte informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren geplanten Umzug,am besten 4-6 Wochen vor dem Einzugstermin. Wir benötigen für jede Abnahmestelle einen Auftrag, den Sie bitte mit dem Vermerk "Umzug" kennzeichnen. Ihren Wohnortwechsel können Sie uns natürlich auch online mitteilen.
Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dasss ich meinen Stromanbieter wechsele?
Nein, normalerweise nicht. Wenn Sie jedoch Ihre Stromrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
Wenn ich bei LichtBlick kündige, woher bekomme ich dann meinen Strom?
Sie werden übergangslos wieder von Ihrem ehemaligen Versorger beliefert, sofern Sie sich nicht für einen anderen Anbieter entscheiden.
Was sind Netto- und Bruttopreise?
Der Bruttopreis enthält die 16% Mehrwert- oder Umsatzsteuer, der Nettopreis nicht. In unserem Strompreis sind die Steuern enthalten.
Bezahlt LichtBlick Öko- bzw. Stromsteuer?
Das müssen wir tatsächlich. Auch, wenn es aufgrund unserer klimafreundlichen Stromversorgung im Grunde unsinnig ist. Wir hoffen, dass deshalb Stromprodukte wie unseres bald von der Ökosteuer wieder befreit werden. Dann würde unser Preis selbstverständlich entsprechend reduziert.
Normalerweise kostet Ökostrom mehr als "normaler" Strom - wieso ist das bei LichtBlick nicht der Fall?
Weil LichtBlick schon heute deutlich mehr Kunden versorgt als die meisten anderen Ökostromanbieter, können wir den Strom deutlich preiswerter einkaufen. Diesen Preisvorteil geben wir in voller Höhe an unsere Kunden weiter. Außerdem gibt es bei LichtBlick keine extra Preisaufschläge in Höhe von x Pf/kWh für die Investition in Neuanlagen, weil LichtBlick nicht mit dem Geld seiner Kunden, sondern mit eigenem Geld in Neuanlagen investiert. Schließlich sind wir ein Stromversorger und kein Fördergeld-Einsammler oder Anlage-Berater.
Was ist Durchleitung?
Mit Durchleitung (besser: Netzzugang) ist der Transport der elektrischen Energie von dem Kraftwerk bis zu Ihrem Anschluß gemeint. Dazu werden die Leitungen und Kabel von Netzbetriebern genutzt. Diese Durchleitung ist für Sie ohne weitere Zusatzkosten in unseren Preisen enthalten.
Was ist, wenn mein jetziger Versorger die Durchleitung verweigert?
Leider versuchen zur Zeit tatsächlich viele Netzbetreiber, Newcomern wie uns die Durchleitung zu verweigern. Das Gesetz erlaubt aber nur in einigen wenigen Ausnahmen und während einer Übergangszeit die Verweigerung der Durchleitung. Damit ist es also nur eine Frage der Zeit, bis Sie in Ihrem Gebiet von uns beliefert werden können.
Was soll ich machen, wenn mir mein bisheriger Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag zur Unterschrift zuschickt?
Einige Netzbetreiber regeln die Netznutzung beim Stromwechsel durch einen extra Vertrag. Schicken Sie uns diesen zu, wir prüfen ihn und unterschreiben dann in Vollmacht für Sie.
Aus welchen Komponenten besteht der Strompreis?
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Kostenkomponenten zusammen. Überschlägig entfallen rund ein Drittel des Strompreises auf Abgaben und Steuern, die an die Städte und Kommunen und den Staat abgeführt werden müssen (Konzessionsabgabe, Strom- und Mehrwertsteuer). Ein weiteres Drittel müssen für die Nutzung der Stromnetze an die Netzbetreiber entrichtet werden. Nur das letzte Drittel des derzeitigen Strompreises entfällt auf die Stromerzeugung und alle anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice, Personal, Werbung usw.
Was ist ein sog. Musterlastprofil?
Ein Musterlastprofil ist die Darstellung des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Kunden oder einer Kundengruppe während jeder Stunde des Tages. Mit Hilfe dieser Kurve wird die zeitgleiche und vollständige Versorgung von z. B. Haushalten durch einen neuen Stromversorger sichergestellt. Das Lastprofil wird allerdings nicht für die Rechnungsstellung verwendet. Die Rechnung basiert nach wie vor auf dem tatsächlichen Verbrauch jedes einzelnen Kunden.
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